Aktuelle Elternmitteilungen und Elternbriefe
Informationen des Kultusministeriums zum Unterricht während der Pandemiephase
Informationen zu den Covid-19-Tests an den bayerischen Schulen
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
der bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 7. April beschlossen, die Corona-Schutzmaßnahmen an den Schulen weiter zu verstärken. Ziel ist es, das Ansteckungsrisiko in der Schule so
gering wie nur möglich zu halten.
Ab Montag, 12. April gilt daher: Schülerinnen und Schüler dürfen nur dann am Präsenzunterricht bzw. an den Präsenztagen des
Wechselunterrichts teilnehmen, wenn sie einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben.
Dies gilt auch, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in der Region unter 100 liegt.
Ein negatives Testergebnis kann erbracht werden
o durch einen Selbsttest, der unter Aufsicht in der Schule durchgeführt wird oder
o durch einen PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest, der außerhalb der Schule von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wurde.
o Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht als Nachweis nicht aus.
Bitte beachten Sie außerdem:
Die Selbsttests in der Schule werden pro Person in der Regel zweimal pro Woche (bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 ggf. auch öfter) durchgeführt. Die Abgabe einer ausdrücklichen Einverständniserklärung durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten (bzw. durch volljährige Schülerinnen und Schüler) ist nicht erforderlich. Ein negatives Testergebnis darf zum Unterrichtsbeginn am jeweiligen Schultag nicht älter als 48 Stunden (bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100) bzw. 24 Stunden (bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100) sein.
Ein negatives Testergebnis gilt daher
o bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100: am Tag der Testung und an den beiden darauffolgenden Tagen (Beispiel: Testung am Montag; Testergebnis gilt Mo, Di, Mi) o bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100: am Tag der Testung und am darauffolgenden Tag (Beispiel: Testung am Montag; Testergebnis gilt Mo, Di).
Wenn Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn nicht an den Selbsttests in der Schule teilnehmen soll und auch kein alternatives negatives Testergebnis vorgelegt werden kann, müssen Sie das der Schule
mitteilen. Ein Schulbesuch ist dann nicht möglich.
Wie der Unterricht an der Schule bzw. in der Klasse Ihrer Tochter / Ihres Sohnes organisiert wird (Präsenzunterricht, Wechselunterricht oder Distanzunterricht), erfahren Sie ebenfalls von Ihrer
Schule. Sofern Distanzunterricht stattfindet, ist die Teilnahme selbstverständlich auch ohne negatives Testergebnis möglich.
Hinweise und Erklärvideos zu den Selbsttests finden Sie unter
www.km.bayern.de/selbsttests. Regelmäßige Testungen helfen, sonst unerkannte Infektionen zu entdecken. Dadurch werden unsere Schulen für alle Beteiligten sicherer. Vielen Dank für Ihre
Mitwirkung!
Ihr Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen (Stand 12.03.2021)
Unterrichtsbetrieb ab 15.03.21
Unterrichtsbetrieb ab 22.02.21
Aktuelles Schreiben des Kultusministeriums vom 28.01.2021
November 20
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Corona ist in diesen Novembertagen leider immer noch das alles bestimmende Thema – im Beruf und im Alltag, an unseren Schulen, aber auch in den Medien, die viel darüber berichten. Corona macht es
auch in der Schule immer wieder notwendig, Regeln zu ändern. Nur so können wir auf neue Entwicklungen reagieren. Wir wollen, dass unsere Schülerinnen und Schüler in die Schule gehen können und
dort bestmöglich vor einer Ansteckung geschützt sind. Mit diesem Schreiben möchte ich Sie zusammenfassend über den aktuellen Stand informieren.
1. „FAQ“ auf der Homepage des Kultusministeriums
Umfassende, aktuelle Informationen zum Unterricht im Schuljahr 2020/21 finden Sie weiterhin unter www.km.bayern.de/coronavirusfaq – beispielsweise zum Hygienekonzept an den Schulen oder zu den
besonderen Schutzmaßnahmen, die die örtlichen Gesundheitsämter anordnen können, wenn es Corona-Verdachtsfälle oder Infektionen an einer Schule gibt. Die Seite halten wir jeweils so aktuell wie
nur möglich.
2. Maskenpflicht
Damit wir die Schulen offenhalten können, gilt weiter in allen Jahrgangsstufen an allen Schularten auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich Maskenpflicht – auch am Sitzplatz im Klassenzimmer.
Diese Regelung muss von allen eingehalten werden. Schülerinnen und Schüler dürfen aber in bestimmten Situationen die Maske abnehmen. Solche Tragepausen, die zuletzt auch gerichtlich bestätigt
wurden, sind beispielsweise auf dem Pausenhof möglich, wenn dabei ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
3. Was tun, wenn mein Kind Erkältungs- oder Krankheitssymptome hat?
Ganz wichtig ist: Kranke Schülerinnen und Schüler sollen nicht in die Schule. Wie Sie wissen, gelten dabei wegen Corona besondere Regeln. Diese Regeln haben die medizinischen Experten, vor allem
das Gesundheitsministerium nun noch einmal genauer bestimmt. Die geänderten Regeln sorgen für den Schutz der Gesundheit und versuchen den Aufwand für die Eltern so gering wie möglich zu halten.
Bitte lesen Sie sich das neue Merkblatt im Anhang genau durch. Die älteren Fassungen des Merkblatts gelten nicht mehr.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
ich weiß, dass die Corona-Pandemie für Sie alle eine schwierige Zeit ist. Viele sind in Sorge um ihre Familie, haben Angst vor einer Infektion. Ich kann Ihnen jedoch noch einmal versichern: Wir
tun alles, damit die Schulen ein sicherer Ort sind und bleiben. Wir wollen die Schulen aber auch so lange offenhalten, wie der Infektionsschutz dies zulässt: Unsere Schülerinnen und Schüler
brauchen Bildung und haben ein Recht darauf. Dazu gehört auch, dass wir über das Schuljahr faire Bedingungen für alle sichern, zum Beispiel bei Leistungserhebungen und Prüfungen. Auch das haben
wir im Blick.
Ihnen und Ihren Familien wünsche ich – auch im Namen von Frau Staatssekretärin
Anna Stolz – weiterhin viel Kraft, Geduld und Zuversicht in dieser besonderen Zeit!
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Michael Piazolo
Kultusminister